LÄRMBELASTUNG

 

Schriftverkehr über Geräuschbelastungen  ( mehr) 

( siehe Hinweis zum Schriftverkehr )

Auf dieser Seite finden sie die Berechnung des Mittelungspegels nach RLS 90 und Geräuschbelastungskarten für unsere Ortschaft Thiede/Steterburg. Die B248 Frankfurter Straße, die Danziger Straße, der Panscheberg und die Wolfenbütteler Straße werden als Bestandsstraßen (kein Neu- oder Umbau) geführt. Für diese Straßen gelten in Kerngebieten, Dorf- und Mischgebieten als Grenzwerte 72 dB (A) am Tage und 62 dB (A) in der Nacht.

 

 

Verkehrslärmuntersuchung für die Ortsdurchfahrten in Salzgitter-Thiede.

Beurteilungspegel – “002-Analyse-2010.sit“

 

( hier )

 

Nun ist es amtlich. Wie wir immer vermutet haben, steht nun einwandfrei fest, dass laut Verkehrslärmuntersuchung die Grenzwerte an vielen Häusern in unserer Ortschaft am Tage sowie auch in der Nacht überschritten werden.

Nach §45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 StVO, hat die Straßenverkehrsbehörde das Recht und die Verpflichtung, den Verkehr zu beschränken, zu verbieten oder umzuleiten, wenn der Wohnbevölkerung Gefahren durch Lärm und Abgase drohen.

 

 

Berechnung des Mittelungspegels nach RLS 90. Die  Verkehrsmengen wurden durch BiT/S gezählten. 

 

Tagsüber von 6:00 bis 22:00 Uhr     70,5 dB (A)             ( hier )

 

In der Nacht von 22:00  bis 6:00 Uhr     62,5 dB (A)        ( hier )

 

Gezählte Verkehrsmenge Thiede Ortsausgang Süd (Frankfurter Straße). Schallreflexionen (beidseitige Bebauung) wurden nicht berücksichtigt. Auch wurde ein Zuschlag (möglich bis zu 3db (A)) durch Beschleunigen und Bremsen nicht berücksichtigt.

 

 

 

Geräuschbelastungskarten des Niedersächsischen Umweltministeriums

 

Tagsüber von 6:00 bis 22:00 Uhr               Geräuschbelastungskarte

 

In der Nacht von 22:00  bis 6:00 Uhr         Geräuschbelastungskarte

 

Gerichte entscheiden jedoch immer öfters nach der neuen 16. BimSchV Verkehrlärmschutzordnung   ( hier ).

In dieser Verordnung sind die Grenzwerte wesentlich geringer gehalten (59 dB (A) am Tage und 49 dB (A) in der Nacht). Nach der Geräuschbelastungskarte liegen wir bereits an der Grenze der alten Werte bzw. teilweise darüber. Besonders in der Nacht. Dazu kommen die immer mehr zunehmenden Verkehrsmengen mit anteiligem Schwerverkehr (siehe Seite Verkehrsmenge).

 

 

 

 

 

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

 

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181 Sitzung am 16.Juni 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 15/5734 – zu dem angenommen.

 

 

EG-Richtlinie

 

Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichlinie 2007 (06:00 bis 22:00 Uhr)

 

Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichlinie 2007 (22:00 bis 06:00 Uhr)

 

 

Hier  verpflichten sich die zuständigen Behörden ab 2007 für sämtliche Ballungsräume und für sämtliche Hauptverkehrsstraßen  Lärmkarten aufzustellen. Ab 2012 müssen diese Lärmkartierungen auch für die B248 erstellt werden.

 

Details hierzu unter:  http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/index-6.htm